Gerichtliche Weisung
Schwerpunkte
- Umgang mit Aggressionen & Wut
- Alkoholproblematik und -abhängigkeit
- Begleitung bei anstehenden Gerichtsverhandlungen
Sie sind belastet, weil Sie auf ein Gerichtsverfahren und dessen Ausgang warten?
Sie sind Beschuldigte(r) in einem Gerichtsverfahren und müssen u.U. mit einer (langen) Haftstrafe rechnen. Ihre Gedanken kreisen ständig um dieses Thema, sodass Ihr Alltag dadurch stark beeinträchtigt wird.
Psychologische Gespräche können dazu betragen Ihren Leidensdruck zu verringern.
Sie haben eine richterliche Weisung zu einer Therapie bekommen?
Gem. § 50 StGB kann das Gericht im Zuge einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe Weisungen erteilen. Dies kann etwa die Aufforderung beeinhalten sich professionelle Unterstützung für einen Problembereich (Alkoholkonsum, Aggressionsproblematik) zu holen. Seit vielen Jahren arbeite ich als Psychologin in österreichischen Justizanstalten. Ich bin mit spezifischen Themen vertraut und unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg in ein straffreies Leben. Klinisch psychologische Behandlung wird im Gesetz nicht explizit erwähnt . Bitte klären Sie daher vorher mit dem Gericht ab, ob eine solche möglich ist.
Sie wurden aus einer (langen) Haftstrafe entlassen?
Nach der Entlassung aus einer Haftstrafe kommt es häufig vor, dass man Schwierigkeiten hat wieder in den Alltag hineinzufinden. Psychologische Beratung unterstützt Sie dabei wieder eine Routine zu finden.
Wie lange dauert eine psychologische Therapie?
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Der Behandlungszeitraum ist abhängig von der Problematik oder aber auch von der richterlichen Weisung.
Welche Kosten entstehen für mich?
Bei aufrechten Weisungen kann es nach Rücksprache mit dem Gericht zu einer (anteiligen) Kostenübernahme kommen. Für eine Einheit (50 Minuten) stelle ich 100 Euro in Rechnung.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Termine können bis zu 24 Stunden davor kostenfrei abgesagt werden. Ansonsten stelle ich Ihnen das gesamte Honorar in Rechnung.